Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Andreas Menge Graviertechnik
Inhaber: Andreas Christian Menge
Tannenstraße 39
42653 Solingen
Deutschland
Telefon: 0212 50602
E-Mail: info@a-menge.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Andreas Menge Graviertechnik und unseren Kunden.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder sonstige individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.
Anfragen des Kunden, insbesondere per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder auf anderem Wege, stellen noch keine verbindliche Annahme durch uns dar.
Ein Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Annahme der Bestellung oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind insbesondere unser Angebot, unsere Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls vom Kunden freigegebene Zeichnungen, Entwürfe, Dateien oder sonstige Fertigungsunterlagen.
3. Individuelle Fertigung nach Kundenvorgaben
Der überwiegende Teil unserer Produkte wird individuell nach den Vorgaben des Kunden gefertigt. Dies betrifft insbesondere Brennstempel, Handschlagstempel, Schlagstempel, Maschinenstempel, Maschinenprägestempel, Gravurstempel, Messingstempel, Schweißer- und Kontrollstempel, Plombenstempel sowie vergleichbare individuell gravierte oder gefertigte Erzeugnisse.
Die Fertigung kann insbesondere anhand von Texten, Zahlen, Zeichen, Abmessungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern, Logos, Grafiken oder vom Kunden übermittelten Dateien erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Fertigung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
Soweit für die Auftragsausführung noch Angaben, Dateien, Maße, Freigaben oder sonstige Informationen des Kunden erforderlich sind, beginnt eine vereinbarte Liefer- oder Fertigungsfrist grundsätzlich erst, wenn uns sämtliche zur Ausführung erforderlichen Informationen vorliegen.
4. Entwürfe, Korrekturabzüge und Freigaben
Soweit wir dem Kunden vor Beginn der Fertigung einen Entwurf, eine Zeichnung, einen Korrekturabzug oder eine sonstige Darstellung zur Prüfung und Freigabe übermitteln, ist der Kunde verpflichtet, diese insbesondere hinsichtlich Text, Schreibweise, Zahlen, Zeichen, Abmessungen, Anordnung und sonstiger kundenspezifischer Vorgaben sorgfältig zu prüfen.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit der von ihm geprüften und freigegebenen Ausführung.
Für Fehler, die bereits in den vom Kunden gelieferten oder ausdrücklich freigegebenen Vorgaben enthalten sind, haften wir nicht, soweit wir diese Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt haben und der Fehler für uns nicht offensichtlich erkennbar war.
Weicht die von uns hergestellte Ware dagegen von der vereinbarten oder freigegebenen Ausführung ab, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden unberührt.
5. Vom Kunden bereitgestellte Logos, Motive und sonstige Inhalte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Logos, Grafiken, Zeichen, Marken, Zeichnungen, Dateien, Motive oder sonstigen Inhalte für den jeweiligen Auftrag verwendet und verarbeitet werden dürfen.
Der Kunde versichert, über die hierfür erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verfügen und durch die von ihm beauftragte Verwendung keine Rechte Dritter zu verletzen.
Werden uns gegenüber wegen einer vertragsgemäßen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte Ansprüche Dritter geltend gemacht, ist der Kunde bei von ihm zu vertretenden Rechtsverletzungen verpflichtet, uns von berechtigten Ansprüchen Dritter und den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, soweit diese die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.
6. Fertigungsunterlagen und Betriebsmittel
Von uns im Zusammenhang mit einem Auftrag selbst erstellte Zeichnungen, Entwürfe, Gravurdaten, CNC-Programme, Fertigungsdateien, Modelle, Schablonen, Werkzeuge, Spannvorrichtungen und sonstige Fertigungsunterlagen oder Betriebsmittel verbleiben grundsätzlich bei uns, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Bezahlung der hergestellten Ware führt nicht automatisch zur Übertragung von Eigentums-, Urheber- oder Nutzungsrechten an unseren internen Fertigungsunterlagen, Programmen oder Betriebsmitteln.
Vom Kunden bereitgestellte Originalunterlagen, Dateien und sonstige Inhalte bleiben hiervon unberührt.
7. Technisch bedingte Abweichungen und Fertigungstoleranzen
Bei individuell gefertigten und gravierten Produkten können geringfügige, technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen auftreten. Dies kann insbesondere Maße, Positionierung, Oberflächenbeschaffenheit, Materialstruktur, Farbwirkung, Gravurtiefe oder andere fertigungsbedingte Eigenschaften betreffen.
Solche geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen und im Rahmen branchenüblicher bzw. technisch unvermeidbarer Toleranzen liegen.
Ausdrücklich vereinbarte Maße, Eigenschaften und Toleranzen bleiben hiervon unberührt.
8. Preise und Versandkosten
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebenen Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
Versand- und gegebenenfalls Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet, soweit nicht ausdrücklich eine versandkostenfreie Lieferung vereinbart wurde.
Die Höhe der Versandkosten richtet sich insbesondere nach Gewicht, Warenwert, Lieferumfang, Versandart und Lieferland. Die konkret anfallenden Versandkosten werden dem Kunden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder anderweitig vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Bei Lieferungen in die Schweiz oder in sonstige Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzlich Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben anfallen. Soweit diese nicht ausdrücklich von uns übernommen werden, sind sie vom Empfänger nach den jeweils geltenden Bestimmungen zu tragen.
9. Zahlungsbedingungen
Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Erstbestellungen von Privatkunden sowie bei Erstbestellungen kleinerer Gewerbekunden können wir die Lieferung bzw. Fertigung von einer vollständigen oder angemessenen Vorauszahlung abhängig machen.
Die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Lieferung und Lieferzeit
Wir liefern innerhalb Deutschlands sowie in Länder der Europäischen Union und in die Schweiz. Lieferungen in weitere Länder können nach vorheriger Vereinbarung erfolgen.
Die Lieferzeit für individuell gefertigte Produkte beträgt, soweit nicht abweichend vereinbart, in der Regel etwa eine bis vier Wochen nach vollständiger Auftragsklärung.
Individuell vereinbarte Liefertermine oder Lieferzeiten im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gehen dieser allgemeinen Angabe vor.
Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle zur Fertigung erforderlichen Angaben, Unterlagen, Dateien, Maße und gegebenenfalls erforderlichen Freigaben vorliegen sowie eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Gegenüber Verbrauchern entstehen hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
11. Lieferverzögerungen und höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen und die Lieferung oder Fertigung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Lieferfristen führen.
Hierzu können insbesondere Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffausfälle, Transportstörungen oder nicht von uns zu vertretende Lieferausfälle von Vorlieferanten gehören.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei einem von uns zu vertretenden Lieferverzug, bleiben unberührt.
12. Versand und Gefahrübergang
Gegenüber Verbrauchern gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Einrichtung übergeben wurde, soweit gesetzlich zulässig.
13. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung unser Eigentum.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
14. Mängelrechte, Gewährleistung, Verschleiß und unsachgemäße Nutzung
Bei Mängeln der gelieferten Ware gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte.
Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit oder von einer vom Kunden freigegebenen und von uns geschuldeten Ausführung abweicht.
Die gesetzlichen Mängelrechte beziehen sich auf Mängel, die nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren. Sie erstrecken sich nicht auf Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die erst nach Gefahrübergang durch gewöhnlichen oder übermäßigen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Fehlbedienung, Überbeanspruchung oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung verursacht wurden.
Verschleißteile bei Brennstempeln
Bei elektrisch beheizten Brennstempeln unterliegen insbesondere Heizelemente bzw. Heizpatronen aufgrund ihrer Funktion einer natürlichen thermischen und mechanischen Beanspruchung. Ihre Lebensdauer hängt unter anderem von Betriebsdauer, Einschaltdauer, Arbeitstemperatur, Nutzungsintensität und den jeweiligen Einsatzbedingungen ab.
Der normale, gebrauchsbedingte Verschleiß eines Heizelements stellt für sich allein keinen Sachmangel dar. Dies gilt insbesondere, wenn ein Ausfall auf normale Abnutzung, außergewöhnlich intensive Nutzung, Dauerbetrieb, Überhitzung oder eine sonstige nicht bestimmungsgemäße Verwendung zurückzuführen ist.
Elektrische Brennstempel sind grundsätzlich für den bestimmungsgemäßen Brennbetrieb vorgesehen. Ein unnötig langes Aufheizen oder eingeschaltetes Bereithalten ohne entsprechenden Arbeitsvorgang sowie ein nicht für das jeweilige Gerät vorgesehener Dauerbetrieb können die Lebensdauer des Heizelements erheblich verkürzen und zu vorzeitigem Verschleiß führen.
Soweit ein Defekt durch eine unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder übermäßige Nutzung verursacht wurde, bestehen hinsichtlich des hierdurch verursachten Schadens keine Mängelansprüche. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einem bereits bei Gefahrübergang vorhandenen oder angelegten Sachmangel bleiben hiervon unberührt.
Unsachgemäße Verwendung von Schlag- und Prägestempeln
Handschlagstempel, Schlagstempel, Maschinenstempel und vergleichbare Prägewerkzeuge dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung und unter Berücksichtigung des jeweiligen Werkstoffes, der Werkzeugausführung und der vorgesehenen Belastung eingesetzt werden.
Schäden, die durch eine ungeeignete Anwendung, übermäßige Schlag- oder Presskräfte, ungeeignete Maschinen oder Werkzeuge oder durch die Verwendung auf Werkstoffen entstehen, für die der betreffende Stempel nicht ausgelegt ist, stellen keinen von uns zu vertretenden Sachmangel dar.
Dies gilt beispielsweise für Beschädigungen, die dadurch entstehen, dass ein hierfür nicht ausgelegter Handschlagstempel zum Prägen besonders harter oder gehärteter Werkstoffe eingesetzt oder anderweitig über seine vorgesehene Belastbarkeit hinaus beansprucht wird.
Kein Mangel liegt außerdem allein deshalb vor, weil die Ware aufgrund ihrer kundenspezifischen Gestaltung nicht anderweitig verwendet oder weiterverkauft werden kann.
Bei berechtigten Mängeln erfüllen wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen zur Nacherfüllung. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte bei Verbrauchsgüterkäufen einschließlich der gesetzlichen Regelungen zur Beweislast.
Für Kaufleute bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, unberührt.
15. Prüfung vor Inbetriebnahme und Serienfertigung
Der Kunde ist verpflichtet, individuell gefertigte Stempel, Prägewerkzeuge, Brennstempel und sonstige Kennzeichnungswerkzeuge vor der erstmaligen produktiven Verwendung auf Übereinstimmung mit der Bestellung und den vereinbarten Vorgaben zu prüfen.
Die Prüfung hat insbesondere den Gravurinhalt, Texte, Zahlen, Zeichen, Logos, Abmessungen, Anordnung, Ausrichtung, Lesbarkeit und sonstige für die vorgesehene Verwendung wesentliche Merkmale zu umfassen.
Vor Beginn einer Serienfertigung oder vor der Kennzeichnung, Prägung oder Bearbeitung einer größeren Anzahl von Werkstücken ist grundsätzlich ein Probeabdruck, eine Probeprägung, ein Probebrand oder eine vergleichbare Funktions- und Ergebniskontrolle durchzuführen.
Dies gilt auch dann, wenn zuvor ein Entwurf, eine Zeichnung oder ein Korrekturabzug freigegeben wurde. Der Kunde hat vor dem Serieneinsatz zu prüfen, ob das tatsächlich gelieferte Werkzeug der vereinbarten Ausführung entspricht und für den vorgesehenen Einsatz das erwartete Ergebnis liefert.
Stellt der Kunde hierbei eine Abweichung oder einen Mangel fest, darf das Werkzeug bis zur Klärung bzw. Nacherfüllung nicht weiter für eine Serienfertigung oder Kennzeichnung eingesetzt werden. Der festgestellte Mangel ist uns mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde eine ihm zumutbare Prüfung vor der produktiven Verwendung oder Serienfertigung und entstehen hierdurch vermeidbare Folgeschäden, insbesondere an bereits gekennzeichneten, geprägten, gebrannten oder anderweitig bearbeiteten Werkstücken, richtet sich die Haftung und eine etwaige Schadensersatzpflicht nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Kunden.
Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, die bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle des Werkzeugs oder durch einen Probeabdruck, eine Probeprägung oder einen Probebrand vor Beginn der Serienfertigung erkennbar und vermeidbar gewesen wären.
Die gesetzlichen Mängelrechte hinsichtlich des gelieferten Werkzeugs selbst sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Für Kaufleute bleiben darüber hinaus die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, unberührt.
16. Kein Widerrufsrecht bei individuellen Anfertigungen
Hinweis für Verbraucher:
Unsere gravierten Produkte werden grundsätzlich individuell nach den Vorgaben des jeweiligen Kunden hergestellt. Die Herstellung erfolgt insbesondere nach vom Kunden bestimmten Texten, Nummern, Zeichen, Logos, Zeichnungen, Abmessungen, Dateien, Motiven oder sonstigen individuellen Vorgaben.
Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
Dies betrifft insbesondere individuell angefertigte und gravierte Brennstempel, Handschlagstempel, Schlagstempel, Maschinenstempel, Maschinenprägestempel, Gravurstempel, Messingstempel, Schweißer- und Kontrollstempel, Plombenstempel sowie vergleichbare kundenspezifisch gefertigte Erzeugnisse.
Eine Rückgabe oder ein Umtausch mangelfreier, individuell nach Kundenvorgaben hergestellter Waren aufgrund eines Widerrufs ist daher nicht möglich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln der gelieferten Ware bleiben hiervon unberührt.
17. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Soweit bei der Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens ein Verschulden oder eine unterlassene zumutbare Schadensminderung des Kunden mitgewirkt hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Solingen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
20. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Stand: Oktober 2026
